Arabische Emirate

Es erwartet Sie Sonne an 365 Tagen, lange Traumstrände am Arabischen Golf, beeindruckende Sanddünen vor den Toren der Stadt, exklusive Kulinarik und ein extravaganter Lifestyle.
Wo einst nur kleinere Ansiedlungen im Wüstensand standen, finden sich heute zwei boomende Metropolen, die mit allen Annehmlichkeiten des westlichen Lebensstils, von edlen Restaurants bis hin zu hochkarätigen Events, aufwarten können. Dubai und Abu Dhabi bieten perfekte Kombinationsmöglichkeiten mit Ihrem Badeurlaub im Indischen Ozean. Erleben Sie Abu Dhabi, die Hauptstadt der Vereinigten Arabischen Emirate, mit ihren modernen Bauwerken, faszinierenden Themenparks und interessanten Kultur angeboten oder lassen Sie sich vom Gegensatz aus Tradition und Moderne in der Megacity Dubai beeindrucken. Neben den ultramodernen Stadtvierteln Downtown, Business Bay und Marina mit ihren makellosen Skylines verzaubert im Gegensatz dazu das bunte Treiben der Altstadt mit all seinen Bildern, Klängen und Aromen. Eine kurze Anreise und atemberaubende Luxushotels, in welchen keine Wünsche offen bleiben sowie abwechslungsreiche Aktivitäten, Golftouren oder der spektakuläre Sonnenuntergang in den Dünen der Wüste machen Ihren Aufenthalt in diesem Teil des Orients unvergesslich. Die Emirate bieten alles für eine längere Reise oder auch einen kurzweiligen Stopover auf Ihrem Weg in den Indischen Ozean oder nach Afrika.

Vor der Reise

EINREISEBESTIMMUNGEN

 

Für die Einreise benötigen deutsche, österreichische und schweizer Staatsbürger (auch Kinder) einen eigenen, über das Reiseende hinaus noch mindestens sechs Monate gültigen, biometrischen Reisepass mit zwei freien Seiten pro Land, in das eine offizielle Einreise stattfindet. Bitte achten Sie insbesondere bei Länderkombinationen und Mehrfacheinreisen darauf, ob genügend freie Seiten vorhanden sind. Die Emirate akzeptieren keine vorläufigen oder verlängerten Reisepässe! Bei Einreise erhalten deutsche, österreichische und schweizer Staatsbürger einen kostenlosen Einreisestempel als Visum für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen. Minderjährige Reisende, die einen anderen Nachnamen als der mitreisende Elternteil tragen, müssen bei der Einreise eine Geburtsurkunde mit sich führen. Bei Überschreiten des erlaubten Aufenthaltszeitraums drohen je nach Länge des illegalen Aufenthaltes empfindliche Geldstrafen und die Ausweisung.

Bei anderer Nationalität bitten wir Sie, sich beim entsprechenden Konsulat oder bei der Botschaft zu erkundigen.
Bitte beachten Sie, dass es in Ihrer eigenen Verantwortung liegt, alle erforderlichen Reiseunterlagen und Gesundheitsdokumente wie Reisepass, Visa und Impfbescheinigungen für die Reise zu beschaffen und mitzuführen.

Bitte beachten Sie die beigefügten Einreisebestimmungen zu COVID-19 in Ihrem Urlaubsland. Da sich diese ständig ändern können, sollte der aktuelle Stand immer auf der Seite des Auswärtigen Amtes nachgelesen werden: www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise.

GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN
Für die Einreise direkt aus Europa besteht derzeit keine Impfpflicht. Bei vorherigem Besuch eines Gelbfieber-Endemiegebietes ist eine medizinisch anerkannte und nachgewiesene Gelbfieberimpfung erforderlich. Denken Sie zusätzlich an die Auffrischung und Überprüfung Ihrer Standardimpfungen wie Tetanus, Diphtherie, Polio, Hepatitis sowie MMR (Masern/Mumps/Röteln). Bitte besprechen Sie dies mit Ihrem Hausarzt oder dem Tropeninstitut.

REISEUNTERLAGEN
Neben den Flugtickets erhalten Sie von uns vor Abreise mit den Reiseunterlagen alle Voucher für die von Ihnen gebuchten Leistungen vor Ort. Ausgestellt werden diese Voucher von unserer Partneragentur vor Ort.

FLUGHAFENABFERTIGUNG IN DEUTSCHLAND
Bitte melden Sie sich spätestens 2 Stunden vor Abflug am Check-In-Schalter Ihrer Fluggesellschaft.

  • In München wird Emirates in Terminal 1 abgefertigt, während Sie Etihad Airways in Terminal 2 finden
  • In Frankfurt wird Emirates in Terminal 2 abgefertigt, während Sie Etihad Airways in Terminal 1 finden
  • In Hamburg wird Emirates in Terminal 1 abgefertigt
  • In Düsseldorf werden Emirates und Etihad Airways im Bereich C abgefertigt
  • In Wien wird Emirates in Terminal 3 abgefertigt
  • In Zürich erfolgt der Check-In für Emirates und Etihad Airways an Schalter 2

GEPÄCKBESTIMMUNGEN (AUFGEGEBENES GEPÄCK)

EMIRATES               

  • First-Class > 50 kg pro Person
  • Business-Class > 40 kg pro Person
  • Economy-Class > 20-35 kg pro Person    

ETIHAD AIRWAYS

  • First-Class > 50 kg pro Person
  • Business-Class > 40 kg pro Person
  • Economy-Class > 23-35 kg pro Person

GEPÄCKBESTIMMUNGEN (HANDGEPÄCK)

EMIRATES
Passagiere der Economy-Class dürfen ein Handgepäckstück mit Abmessungen von nicht mehr als 55x38x20 cm mitnehmen, das nicht mehr als 7 kg wiegt. Passagiere der Business- und First-Class können zwei Handgepäckstücke mit an Bord nehmen: Ein Aktenkoffer plus entweder eine Handtasche oder einen Kleidersack. Der Aktenkoffer darf nicht größer als 45x35x20cm sein. Die Handtasche darf nicht größer als 55x38x20cm sein. Der Kleidersack darf gefaltet nicht mehr als 20 cm dick sein. Das Gewicht der einzelnen Gepäckstücke darf 7 kg nicht überschreiten.

ETIHAD AIRWAYS
Passagiere der Economy-Class dürfen ein Handgepäckstück mit einem Gewicht von bis zu 7 kg mitführen. Die Maße einschließlich Rollen, Griffen oder Taschen dürfen 115cm (50+40+25), gleich 45 lineare Zoll, nicht überschreiten. In Business- und First-Class gestattet Etihad seinen Passagieren bis zu 2 Handgepäckstücke mit einem Gesamtgewicht von bis zu 12 kg sowie einen faltbaren Kleidersack. Zusätzlich zu Ihrem Handgepäck dürfen Sie persönliche Gegenstände mit an Bord nehmen, sofern deren Gesamtgewicht 5 kg nicht übersteigt. Dazu zählen unter anderem Handtaschen, Decken, Regenschirme, Gehstöcke, Tragekörbe für Kleinkinder, Babytragetaschen, Kindersitze, Aktentaschen sowie Laptops.  
                                        
Die Mitnahme von Sportgepäck ist bei Emirates und Etihad Airways ohne Anmeldung und ohne Aufpreis als Bestandteil Ihres Freigepäcks möglich.

Bei Zubringerflügen können die Freigepäckbestimmungen abweichen

Während der Reise

WICHTIGER HINWEIS

 

In Dubai und Abu Dhabi wird viel gebaut und ständig sind neue Großprojekte im Entstehen. Eine gewisse Lärmbelästigung und Sichtbehinderung ist teilweise leider unvermeidbar.

 

AN- UND ABREISE IM HOTEL
Bitte beachten Sie, dass am Ankunftstag Ihr Zimmer normalerweise erst gegen 14:00 Uhr bezogen werden kann. Am Abreisetag steht Ihnen das Zimmer bis ca. 12:00 Uhr zur Verfügung.

BETTENSTEUER (TOURISM DIRHAM)

In den Emiraten Dubai, Abu Dhabi und Ras Al Khaimah beträgt die Bettensteuer derzeit zwischen 10 und 20 AED (2,30 - 4,50 €) pro Zimmer und Nacht. Dieser Betrag muss bei Abreise direkt an das Hotel entrichtet werden.

HINWEISE FÜR GOLFER
Besonders die Emirate Dubai, Abu Dhabi und Ras Al Khaimah bieten ausgezeichnete Golfplätze. Die Greenfees liegen je nach Platz, Saison und Uhrzeit zwischen 50 und 250 €. Die Abschlagszeiten sollten Sie unbedingt im Voraus bestellen, wir erledigen das gerne für Sie.

KLEIDUNG
Generell ist besonders für Frauen in der Öffentlichkeit darauf zu achten, keine zu freizügige Kleidung zu tragen. Beim Besuch von Moscheen gelten darüber hinaus besonders strenge Vorschriften.

RAMADAN    (11.04. – 10.04.2024)
In dieser Zeit sollten auch Reisende tagsüber auf das Essen, Trinken oder Rauchen in der Öffentlichkeit verzichten. Generell ist in dieser Zeit mit Einschränkungen im öffentlichen Leben sowie beim Serviceangebot in den Hotels/Resorts zu rechnen.

STROM
Die Stromspannung beträgt 220 Volt bei 50 Hertz. Da verschiedene Steckdosen verwendet werden, empfiehlt es sich, einen Reiseadapter im Gepäck zu haben.

WÄHRUNG
Landeswährung ist der VAE-Dirham (AED) - (1 € = ca. 4 AED)
Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist uneingeschränkt möglich. Gängige Kreditkarten werden von den meisten Geschäften und nahezu allen internationalen Hotels akzeptiert. Geldautomaten stehen für die Abhebung von Landeswährung per Kreditkarte oder EC-Karte zur Verfügung. Geld wechseln können Sie entweder bereits vor Abreise an einem Flughafen in Deutschland (z.B. bei der ReiseBank) oder am Flughafen bzw. in einer Wechselstube vor Ort.

ZEITUNTERSCHIED
Während unserer Sommerzeit    + 2 Stunden
Während unserer Winterzeit    + 3 Stunden

ZOLLBESTIMMUNGEN & BESONDERE HINWEISE
Die Einfuhr von Waffen, Drogen, Falschgeld und pornographischen Artikeln wird streng bestraft. Bereits freizügige Titelseiten von Illustrierten können als Pornografie ausgelegt werden. Mitgeführte Datenträger wie Smartphones, Tablets, USB-Sticks werden ggfs. überprüft. Auch die Einfuhr und der Gebrauch von E-Zigaretten ist verboten.

Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten. Ausführliche Informationen bietet die Webseite der VAE „Controlled Medicines“. Für Medikamente, die Betäubungsmittel und psychotropische Wirkstoffe enthalten oder aus anderen Gründen besonderer Kontrolle durch die VAE Behörden unterliegen, ist seit kurzem zusätzlich über die Webseite des VAE Gesundheitsministeriums online eine Einfuhrerlaubnis zu beantragen. Dort sind auch Richtlinien für die Beförderung von Medikamenten in die VAE in englischer Sprache eingestellt, in deren Anlage die kontrollierten Medikamente alphabetisch aufgelistet werden.

Das Fotografieren und Filmen (auch mit Mobiltelefon oder Smartphone) zumindest von folgenden Einrichtungen ist streng verboten: militärische Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Botschaftsgebäude, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen, Brücken. In den Emiraten ist Alkoholgenuss und Trunkenheit in der Öffentlichkeit ein Straftatbestand. Alkohol wird zwar in lizensierten Hotels, Restaurants und Bars angeboten, jedoch ist auch dort der Konsum für Muslime und Nicht-Touristen ohne eine Lizenz (Erlaubnis) grundsätzlich verboten. Im Emirat Sharjah herrscht ein totales Alkoholverbot.

Auf Drogenbesitz auch in Kleinstmengen und Drogenkonsum stehen in den VAE drakonische Strafen. Im Rahmen von Strafverfahren wird selbst der u.U. einige Tage zurückliegende Konsum auch weicher Drogen durch Bluttests festgestellt und bestraft. Für Drogenhandel kann die Todesstrafe verhängt werden.

Homosexualität und außerehelicher Geschlechtsverkehr sowie der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit und sog. „cross-dressing“ sind verboten und werden bei Anzeige auch strafrechtlich geahndet. In Deutschland unbedenkliche Äußerungen zu Religionsfragen können in den VAE als Beleidigung des Islam oder des Propheten strafrechtlich verfolgt und mit Geld-, evtl. sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.

(Stand Januar 2022)
 

Noch mehr länderspezifische Informationen und praktische Tipps für Ihre Reise finden Sie hier

Klimatabelle

Stand

Jul 2019